In letzter Zeit haben wir bei den Abbuchungen der Mitgliedsbeiträge des öfteren Rücklastschriften erhalten. Deshalb hier noch einmal zwei Hinweise:
Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Adresse bzw. Ihre Bankverbindung geändert hat.
Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass lt. § 4 a unserer Satzung die Mitgliedschaft erlischt: „Durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung auf den Schluss des Geschäftsjahres erfolgen kann."
Dies heißt auch, dass auf jeden Fall im Jahr der Kündigung der Gesamtjahresbeitrag bezahlt werden muss! Die dem Verein entstandenen Kosten durch Rücklastschriften hat das Mitglied dem Verein zu erstatten. Durch die Beachtung dieser beiden Punkte ersparen Sie sich selbst und uns viel Arbeit und unnötige Kosten.
Eine Abmeldung in den einzelnen Abteilungen ist keine Kündigung der Mitgliedschaft des Gesamtvereins!
Vielen Dank
Gerhard Wagner - Geschäftsführer
Weitere Beiträge:
Weibliche Vertrauensperson für den Jugendschutz gesucht
Die bisherige weibliche Ansprechpartnerin im Bereich Jugendschutz steht der Sportvereinigung Mössingen nicht mehr zur Verfügung. Daher suchen wir eine neue weibliche Vertrauensperson, die als Ansprec…
Einladung zum Maibaumfest des Musikverein Mössingen und Tanz in den Mai der Spvgg Mössingen
Zusammen mit dem Musikverein Mössingen feiern wir wieder den Frühling mit Umzug, Musik, Maibaumstellen und danach zum "Tanz in den Mai" in die Langgaß-Halle.
Zu diesen Frühlingsfeiern laden wir die…
Am Freitagabend fand die ordentliche Mitgliederversammlung der Sportvereinigung Mössingen 1904 e.V. in der Sportgaststätte statt.
Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Jahresberichte des Vo…
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern.
Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.